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Eine Rücklastschrift für eine Bestellung ist aufgetreten. (DE, AT)

Dieser Artikel ist für Kund:innen in Deutschland und Österreich relevant.

Konnte eine vom Kunden genehmigte Abbuchung von seinem Konto (der Lastschrifteinzug) nicht ausgeführt werden, spricht man von einer Rücklastschrift.

Hierfür gibt es verschiedene Gründe. In den meisten Fällen wird eine Lastschrift zurückgebucht, weil das Kundenkonto eine zu geringe Deckung aufweist. Andere Gründe können eine fehlerhafte / veraltete Kontoverbindung sein oder die Rücklastschrift wurde durch den Inhaber des belasteten Kontos selbst erwirkt. Dafür muss er der Lastschrift aktiv widersprechen.

Damit du die nun offene Zahlung einfordern können, tritt bitte mit dem Kunden in Kontakt und informieren ihn über die Rückbuchung. Nicht in allen Fällen ist der Kunde darüber informiert, vor allem wenn eine Nichtdeckung der Grund war.

Zum Ausgleich der offenen Zahlung muss der Betrag UNBEDINGT überwiesen werden.

Öffne hierfür deine Bestellungen und trage die betroffene Bestellnummer ein.
Nachdem die Bestellung geöffnet wurde, befindet sich auf der linken Seite der Punkt:
URL der Bestellansicht/Bezahlung für Kunden
Diesen Link kannst du kopieren und dem Kunden übersenden. Dort befinden sich dann die aktuellen Zahlungsdetails.

Zusätzlich fallen bei einer Rücklastschrift Gebühren durch die bearbeitenden Banken an, die am Folgetag der Rücklastschrift in der Bestellübersicht angezeigt werden. Die Höhe der Gebühren unterscheidet sich von Bank zu Bank. Da es sich dabei um Kosten handelt, die der Kunde verursacht hat, müssen sie ebenfalls von ihm getragen werden. Bis zur Zahlung durch den Kunden wird dein fotograf.de Konto mit dem Betrag belastet.

Idealerweise überweist der Kunde den Rechnungsbetrag plus den Rücklastschriftkosten zusammen. 

⚠ Wichtig: Da der Kaufvertrag zwischen den Fotografen und den Kunden entsteht, ist fotograf.de nicht befugt oder berechtigt, Forderungen der Fotografen durchzusetzen. Dies müsste ggf. extern erfolgen.

Sollte der Kunde die Ausgleichszahlung nicht vornehmen, kannst Du ein Mahnverfahren innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen und Fristen einleiten. 

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